Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Bauvertragsgestaltung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE – Startseite: Verhandlung über Abfindungen, Klage wegen Kündigungsschutzes und Erstellung von Arbeitsverträgen

Für eilige Leser: OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE vertritt Mandanten in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Bauvertragsgestaltungen in Stuttgart und Umgebung — seit 1996 mit doppelter Fachanwaltszulassung für Arbeits- und Baurecht. Unsere Kanzlei arbeitet nach DIN ISO 9001:2015 (TÜV Süd) und vertritt vor allen Arbeitsgerichten und Landgerichten.

Rechtliche Begleitung im Arbeits- und Baurecht

Seit 1996 begleiten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauherren und Architekten in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Autorecht. Durch zwei Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie Baurecht und Architektenrecht sowie einen MBA-Abschluss bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung. Wir prüfen Arbeitsverträge, vertreten Sie bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht und gestalten Bauverträge nach BGB und VOB. Die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 durch den TÜV Süd garantiert eine strukturierte Bearbeitung Ihres Mandats. Bei jedem Fall prüfen wir zuerst, ob eine außergerichtliche Einigung wirtschaftlich sinnvoller als ein Prozess ist. Diese ehrliche Einschätzung ist für uns selbstverständlich.

Wir beraten Betriebsräte bei Mitbestimmungsfragen, prüfen Abmahnungen auf formelle Fehler und klären die Scheinselbstständigkeit von Freelancern. Im Baurecht setzen wir Werklohnforderungen durch und vertreten bei Baumängeln. Das Autorecht rundet unser Portfolio ab — vom Autokauf über Leasing bis zur Schadensregulierung. Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertrauen auf unsere Spezialisierung.

Kündigungsschutzklage einreichen

Eine Kündigung trifft Sie oft unvorbereitet. Wir prüfen das Schreiben auf formelle sowie inhaltliche Fehler, analysieren die Begründung der Gegenseite und berechnen die Fristen für eine Kündigungsschutzklage. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit; verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Wir vertreten Mandanten vor dem Arbeitsgericht, verfassen die Klageschrift und begleiten Sie durch die Güteverhandlung, in der oft Abfindungen vereinbart werden. Eine frühzeitige Prüfung durch uns stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich. Wir klären zudem, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und die Kündigung sozial gerechtfertigt vorliegt.

Wichtige Hintergrundinformationen

Die Klagefrist nach § 4 KSchG beträgt genau drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugeht. Dabei zählen auch Wochenenden zur Frist. Wenn Sie diesen Termin versäumen, wird die Kündigung rechtskräftig wirksam. Wir halten den Zugang schriftlich fest, reichen die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein und fordern die Gegenseite zur Begründung auf. In der Güteverhandlung verhandeln wir Abfindungen, die häufig etwa einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr entsprechen.

Kündigungsschutzklage im Mittelpunkt der Rechtsanwälte OTT + KOLLEGEN

Abfindungen erfolgreich aushandeln

Abfindungen dienen dem finanziellen Schutz von Arbeitnehmern nach einem Jobverlust. Wir verhandeln mit Arbeitgebern über die Höhe der Summe, berechnen den Regelsatz und kontrollieren Vereinbarungen auf versteckte Klauseln. Da Aufhebungsverträge oft Sperrfristen beim Arbeitsamt nach sich ziehen, prüfen wir diese Details genau. Zudem klären wir, ob die Abfindung steuerfrei bleibt oder die Fünftelregelung zur Anwendung kommt. Durch die Wahl zwischen Einmal- oder Ratenzahlung lässt sich die Steuerlast oft optimieren. Wir beraten beide Seiten bei der Vertragsgestaltung und verhandeln die Konditionen. In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht lässt sich häufig eine höhere Summe erreichen als rein außergerichtlich.

Beispiele aus der Praxis

Häufig dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Richtwert. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Bruttogehalt entspräche dies 20.000 Euro. Wir prüfen jedoch, ob höhere Beträge möglich sind, etwa wenn die Kündigung formfehlerhaft war. Durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG lässt sich die Steuerlast auf die Abfindung senken. Eine Auszahlung in Raten über mehrere Jahre kann die Steuerbelastung zusätzlich reduzieren.

Hilfe bei Abfindungsverhandlungen durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Erstellung von Arbeitsverträgen

Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Wir erstellen neue Verträge, prüfen bestehende Dokumente und passen Klauseln an aktuelle Gesetze an. Befristete Verträge erfordern einen Sachgrund oder dürfen maximal zwei Jahre laufen. Wir formulieren Regelungen zu Gehalt, Urlaub, Überstunden und Nebentätigkeiten sowie zu Probezeiten, Wettbewerbsverboten oder Geheimhaltungspflichten. Für Arbeitgeber gestalten wir Verträge je nach Bedarf, etwa arbeitsfreundlich oder arbeitgeberorientiert. Dabei sichern wir die Einhaltung des Mindestlohns und gesetzlicher Vorgaben. Fehlerhafte Verträge bergen große Risiken bei Kündigungen oder Abmahnungen.

Unsere besonderen Stärken

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt sich ständig weiter. Eine unwirksame Befristung führt beispielsweise automatisch dazu, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet wird. Ohne entsprechende Schriftformklausel sind spätere Änderungen schwierig durchzusetzen. Wir integrieren Versetzungsklauseln, das Direktionsrecht und notwendige Flexibilitätsvorbehalte in die Verträge. Bei Teilzeitverträgen prüfen wir Ansprüche auf Arbeitszeiterhöhung. Für Führungskräfte gestalten wir zudem Managerverträge mit variablen Vergütungskomponenten.

Erstellung von Arbeitsverträgen bei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Beratung rund um Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag beendet die Zusammenarbeit im gegenseitigen Einvernehmen. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Vor- und Nachteile, prüfen die Details und verhandeln die Abfindung. Da das Arbeitsverhältnis durch Vertrag und nicht durch Kündigung endet, drohen Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitsamt. Wir prüfen, wie eine solche Sperre vermieden und die Abfindung steuerlich vorteilhaft gestaltet werden kann. Wenn beide Seiten eine schnelle Trennung anstreben, kann dieser Weg sinnvoll sein. Wir stellen zudem sicher, dass Resturlaub, Überstunden und ausstehende Gehaltsansprüche klar geregelt sind.

Wichtige Details

Das Arbeitsamt kann Sperrzeiten von bis zu zwölf Wochen verhängen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Wir gestalten Verträge so, dass die Trennung formal durch den Arbeitgeber initiiert wird, um die Sperrfrist zu vermeiden. Die nötige Meldepflicht beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Verhältnisses erfüllt sein. Wir achten darauf, dass unsere Mandanten diese Fristen einhalten.

Beratung zu Aufhebungsverträgen von OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Abmahnungen rechtlich prüfen

Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer Kündigung. Wir prüfen diese für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf inhaltliche und formelle Korrektheit. Eine wirksame Abmahnung muss das Fehlverhalten konkret benennen, eine Verhaltensänderung fordern und die Kündigung androhen. Fehlt ein Punkt, ist sie unwirksam. Wir klären die Berechtigung und das richtige Reaktionsverhalten. Für Arbeitgeber erstellen wir rechtssichere Abmahnungen, die vor dem Arbeitsgericht standhalten. Da fehlerhafte Abmahnungen spätere Kündigungen angreifbar machen, dokumentieren wir alle Vorgänge sorgfältig und beraten zum weiteren Vorgehen.

Besondere Aspekte

Das Bundesarbeitsgericht verlangt eine präzise Beschreibung des Fehlverhaltens inklusive Datum, Uhrzeit und Ort. Pauschale Aussagen genügen nicht. Wir beraten Sie, ob eine schriftliche Gegendarstellung angebracht ist. Eine rechtswidrige Abmahnung kann sogar aus der Personalakte entfernt werden, gegebenenfalls durch Klage. Für Arbeitgeber helfen wir dabei, Vorfälle mittels Zeugenaussagen rechtssicher zu dokumentieren.

Abmahnungsprüfung durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Risiko der Scheinselbstständigkeit prüfen

Freelancer und Selbstständige riskieren den Status der Scheinselbstständigkeit, wenn sie faktisch wie Arbeitnehmer behandelt werden. Wir prüfen Verträge und die tatsächliche Arbeitsweise. Die Deutsche Rentenversicherung kontrolliert hierbei die Weisungsabhängigkeit und die Eingliederung in den Betrieb. Bei einer Einstufung als Scheinselbstständige drohen Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge von bis zu vier Jahren. Wir beraten Unternehmen bei der Gestaltung von Werkverträgen und Freelancer-Vereinbarungen, um Betriebsprüfungen vorzubeugen. Eine saubere Vertragsgestaltung ist wichtig, aber die tägliche Praxis muss auch dazu passen.

Ihr Nutzen

Ein Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung schafft rechtliche Klarheit. Wir übernehmen diesen Antrag und begleiten den Prozess. Sollte Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, verhandeln wir über die Beiträge. Für Unternehmen erstellen wir Profile, die die tatsächliche Weisungsfreiheit der Auftragnehmer belegen. Faktoren wie mehrere Auftraggeber oder eigenes Marketing helfen, die echte Selbstständigkeit nachzuweisen.

Scheinselbstständigkeitsprüfung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Unterstützung für Betriebsräte

Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft. Wir beraten sie zu Mitbestimmungsrechten, Betriebsvereinbarungen und personellen Maßnahmen. Bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder der Arbeitszeitgestaltung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wir klären, wann eine Anhörung durch den Arbeitgeber zwingend ist und welche Folgen Verstöße haben. Bei Umstrukturierungen oder Entlassungen begleiten wir den Betriebsrat in den Verhandlungen. Wenn Mitbestimmungsrechte ignoriert werden, vertreten wir den Betriebsrat auch vor dem Arbeitsgericht. Wir setzen uns für ein faires Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ein.

Hintergrundinformationen

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmung in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen. Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden, sonst ist diese unwirksam. Wir unterstützen Betriebsräte bei der Erstellung von Stellungnahmen. Bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG helfen wir bei Verhandlungen über den Sozialplan und den Interessenausgleich. Die Kosten für die Beratung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber.

Betriebsratsberatung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing belastet die Gesundheit und die Karriere von Betroffenen. Wir beraten Arbeitnehmer zu rechtlichen Schritten gegen Kollegen oder den Arbeitgeber. Da der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat, muss er gegen Mobbing vorgehen – etwa durch Abmahnungen oder Versetzungen. Reagiert das Unternehmen nicht, können Schadensersatzansprüche oder eine fristlose Kündigung geprüft werden. Wir helfen bei der Dokumentation der Vorfälle und der Sammlung von Zeugen. Eine Meldung beim Betriebsrat oder der Arbeitsaufsicht ist oft ein wichtiger erster Schritt.

Unsere Stärken

Mobbing ist kein eigener Rechtsbegriff im BGB. Wir begründen Ansprüche stattdessen über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB. Vor dem Arbeitsgericht ist eine lückenlose Chronik der Vorfälle nötig, die wir gemeinsam mit Ihnen erstellen. Bei gesundheitlichen Folgen unterstützen wir bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz. In schweren Fällen kann eine fristlose Kündigung möglich sein.

Unterstützung bei Mobbing am Arbeitsplatz durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Gestaltung von Bauverträgen

Bauverträge definieren die Rollen von Bauherr und Auftragnehmer. Wir erstellen Verträge nach BGB und VOB, prüfen bestehende Dokumente und verhandeln die Details. Die VOB/B wird nur Bestandteil, wenn sie explizit vereinbart wurde. Wir achten besonders auf Regelungen zu Bauzeit, Vergütung, Abnahme und Gewährleistung. Fehlerhafte Verträge führen oft zu Streit über Mängel oder Werklohn. Wir klären zudem die Art des Vertrags (Werk- oder Dienstvertrag) und die Fristen. Für Architekten, Bauherren und Unternehmen gestalten wir Verträge, die deren Interessen in der Region sichern.

Praktische Beispiele

Die VOB/B regelt wichtige Punkte wie die Abnahme, die Vergütung und die Gewährleistung. Ohne diese Vereinbarung gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Wir formulieren Klauseln für Nachträge, die etwa Mehrkosten oder Bauzeitverlängerungen abdecken. Beachten Sie, dass die Gewährleistung nach BGB fünf und nach VOB vier Jahre beträgt. Wir prüfen auch vereinbarte Sicherheitsleistungen und sichern den Bauzustand bei Mängeln durch Gutachter.

Expertise bei Bauvertragsgestaltung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Forderungen auf Werklohn durchsetzen

Bauunternehmen und Handwerker haben ein Recht auf Bezahlung ihrer Arbeit. Wir unterstützen Auftragnehmer bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen und wehren unberechtigte Mängelrügen ab. Wenn ein Bauherr die Zahlung verweigert, prüfen wir, ob die Abnahme erfolgt ist und die Rüge rechtens war. Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistung. Wir mahnen den Werklohn außergerichtlich an, leiten Mahnverfahren ein oder klagen vor Gericht. Eine Bauhandwerkersicherungshypothek kann den Anspruch absichern. Wir beraten Sie auch bei der Durchsetzung von Nachträgen.

Wichtige Details

Eine Abnahme kann ausdrücklich, fiktiv oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Damit wird der Anspruch auf Vergütung fällig. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung der Abnahme durch Protokolle. Eine fiktive Abnahme liegt vor, wenn ein Bauherr die Abnahme wegen unberechtigter Mängel verweigert. Zur Sicherung des Werklohns dient die Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB. Bei Zahlungsverzug beantragen wir die Eintragung im Grundbuch.

Durchsetzen von Werklohnansprüchen – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Über unsere Kanzlei

Über Team und Firma der OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ist seit 1996 etabliert. Rechtsanwalt Carsten Ott gründete die Kanzlei mit dem Ziel, Mandanten im Arbeits- und Baurecht fachlich tiefgreifend zu beraten. Seit 2020 unterstützt Partner Rechtsanwalt Arnd Müller das Team. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Baurecht und Architektenrecht und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung. Sein MBA hilft bei der wirtschaftlichen Analyse von Mandaten. Rechtsanwalt Hans A. Schatz ergänzt das Team als Experte für das Autorecht und Baurecht.

Wer wir sind

  • TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015
  • Doppelte Fachanwaltszulassung (Arbeitsrecht und Baurecht)
  • Betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation (MBA)
  • Über 25 Jahre Kanzleierfahrung

Mehr über uns erfahren →

Unsere Leistungen im Überblick

Service- und Leistungsangebot der OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Wir beraten Mandanten in allen Fragen des Arbeits-, Bau-, Architekten- und Autorechts. Unser Spektrum reicht von der ersten Vertragserstellung bis hin zur Vertretung vor Gericht.

  • Kündigungsschutz und Abfindung
  • Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge
  • Prüfung von Abmahnungen sowie Mobbinghilfe
  • Scheinselbstständigkeit und Betriebsrat
  • Bauverträge und Werklohnforderungen
  • Architektenvertrag HOAI und Autorecht

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Ablauf eines typischen Auftrags

Die Ausgangslage

Ein mittelständisches Bauunternehmen aus unserer Region wandte sich an uns. Der Bauherr weigerte sich, die Schlusszahlung in Höhe von 45.000 Euro für einen Erweiterungsbau zu leisten, obwohl die Arbeiten termingerecht fertiggestellt worden waren.

Problem

Der Bauherr behauptete, es gäbe Mängel, und verweigerte die Abnahme. Da ohne Abnahme kein Vergütungsanspruch fällig wird, drohte dem Bauunternehmen ein Liquiditätsengpass, da Material und Löhne bereits bezahlt waren.

Unser Vorgehen

Wir setzten dem Bauherrn eine Frist zur Abnahme und ließen den Bauzustand parallel durch einen Sachverständigen dokumentieren. Das Gutachten bestätigte eine mangelfreie Leistung, woraufhin wir die Zahlung des Werklohns gerichtlich einforderten.

Das Ergebnis

Nach drei Monaten entschied das Gericht zugunsten unseres Mandanten. Der Bauherr musste die 45.000 Euro nebst Zinsen zahlen und übernahm auch die Verfahrenskosten. Das Bauunternehmen konnte so seine Verbindlichkeiten begleichen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, meist einem Bruttomonatsgehalt. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro betragen die Anwaltskosten für beide Seiten ca. 1.500 Euro. Übernimmt der Arbeitgeber im Vergleich die Kosten, zahlt der Arbeitnehmer nichts.

Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Der Termin zur Güteverhandlung findet meist sechs bis acht Wochen nach Klageeinreichung statt. Dauert der Prozess bis zur Entscheidung, rechnet man mit vier bis acht Monaten. Ein Vergleich endet oft schon in der Güteverhandlung.

Was ist im Service enthalten?

Wir prüfen die Kündigung, berechnen die Frist, erstellen die Klageschrift, vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandeln in der Güteverhandlung. Die außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist ebenfalls enthalten.

An welchen Normen und Standards orientiert sich die Kanzlei?

Unsere Arbeit folgt der DIN ISO 9001:2015, zertifiziert durch den TÜV Süd. Im arbeitsrechtlichen Bereich stützen wir uns auf KSchG, BGB, BetrVG und ArbGG. Baurechtlich nehmen wir das BGB-Werkvertragsrecht, die VOB/B sowie die HOAI als Grundlage.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Eine Kündigung, ein Bauvertrag oder eine Abmahnung verändern die berufliche und wirtschaftliche Situation schlagartig. Wir prüfen Ihre Lage, klären die Fristen und zeigen Ihnen, welche Schritte möglich sind. Seit 1996 vertritt die Kanzlei Mandanten vor Arbeitsgerichten und Landgerichten. Die TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 garantiert eine nachvollziehbare und strukturierte Bearbeitung Ihres Mandats. Arnd Müller bringt als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Baurecht sowie als MBA über 20 Jahre Praxis in die Kanzlei ein. Wir bewerten ehrlich, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein gerichtliches Verfahren für Sie wirtschaftlich sinnvoller ist. Mandanten aus Fellbach, Weinstadt, Waiblingen, Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und dem gesamten Bundesgebiet vertrauen auf unsere Spezialisierung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

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