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Erbrecht mit Weitblick – Persönlich. Strategisch. Rechtssicher.

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Herausforderung. Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage nach der gerechten und rechtssicheren Verteilung des Vermögens. Das Erbrecht bietet hierfür einen rechtlichen Rahmen – doch gerade in komplexen familiären, unternehmerischen oder steuerlichen Konstellationen ist professionelle Unterstützung unerlässlich.

Als Rechtsanwalt und Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in St. Ingbert begleite ich Sie bei der Testamentsgestaltung, Nachlassplanung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Ich unterstütze Mandanten aus der gesamten Region – von Saarbrücken über Homburg und Neunkirchen bis nach Blieskastel und Völklingen.

Rechtzeitig vorsorgen – Nachlass gestalten mit Klarheit

  • Testament – rechtsgültig, individuell und konfliktsicher formulieren
  • Erbvertrag – vertragliche Regelung komplexer Nachfolgesituationen
  • Schenkung zu Lebzeiten – steueroptimierte Gestaltung mit Wirkung
  • Absicherung von Ehepartnern, Kindern und Unternehmen
  • Vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien, Firmen oder Vermögen

Nach dem Erbfall – Rechtssicherheit und Konfliktlösung

  • Erbscheinverfahren und Feststellung der Erbfolge
  • Vertretung von Erben bei Auseinandersetzungen oder Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsansprüche prüfen, berechnen und durchsetzen
  • Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass
  • Vermeidung von Haftungsrisiken bei Nachlassverwaltung

Erbrecht trifft Steuerrecht – Beratung mit Weitsicht

Das deutsche Erbrecht ist eng mit dem Steuerrecht verknüpft. Viele Nachlässe unterliegen der Erbschaftsteuer. Ohne sorgfältige Gestaltung drohen unnötige steuerliche Belastungen oder unerwünschte Vermögensverschiebungen.

Als doppelt qualifizierter Berater optimiere ich Ihre Vermögensnachfolge in juristischer und steuerlicher Hinsicht:

  • Steuerklassen und Freibeträge gezielt nutzen
  • Unternehmensnachfolge steueroptimiert planen (z. B. nach §§13a, 13b ErbStG)
  • Nießbrauchregelungen für Immobilien zur Reduzierung der Steuerlast
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung durch rechtzeitige Vermögensstrukturierung
  • Beratung bei gemeinnützigen Stiftungen im Rahmen der Nachfolge
  • Gestaltung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen mit steuerlichem Mehrwert

Typische Konstellationen aus der Praxis

Patchwork-Familie

Sie möchten sicherstellen, dass Kinder aus erster Ehe nicht benachteiligt werden? Ich helfe Ihnen, ausgewogene Regelungen zu treffen – rechtlich wirksam und steuerlich sinnvoll.

Immobilien im Nachlass

Ich berate Sie bei Bewertungsfragen, Teilungsanordnungen und Nießbrauchskonzepten – für eine friedliche und wirtschaftlich vernünftige Aufteilung.

Unternehmensnachfolge

Der Fortbestand eines Unternehmens erfordert präzise Planung. Ich entwickle individuelle Konzepte für familieninterne Übergaben oder externe Verkäufe – rechtssicher und steueroptimiert.

Konflikte in der Erbengemeinschaft

Ich vertrete Ihre Interessen bei Streitigkeiten, Auseinandersetzungen oder Verkauf von Miterbenanteilen – mit juristischem Geschick und Verhandlungserfahrung.

Ihre Vorteile mit Bernhard Michel

  • Rechts- & Steuerberatung aus einer Hand
  • Verständliche Sprache – auch bei komplexen Erbsachverhalten
  • Persönliche Betreuung und schnelle Erreichbarkeit
  • Langjährige Erfahrung im Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht
  • Strategisches Denken – auch bei schwierigen Familienkonstellationen
  • Rechtssicherheit bei Testamentsgestaltung & Nachlassabwicklung
  • Individuelle Lösungen statt Standardformulierungen
  • Mandantenorientiert aus der Region St. Ingbert, Saarbrücken, Homburg, u.v.m.

Antworten auf häufige Fragen im Erbrecht

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer den Wünschen des Erblassers – insbesondere bei Patchwork-Familien oder unverheirateten Paaren.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ich berechne Ihre Ansprüche und unterstütze bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung.

Kann ich ein Erbe ausschlagen?

Ja – innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung und übernehme die formgerechte Ausschlagungserklärung.

Muss ich als Erbe Steuern zahlen?

Das hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, der Höhe des Erbes und genutzten Freibeträgen ab. Ich entwickle für Sie eine steuerlich optimierte Nachfolgelösung.

Jetzt rechtzeitig vorsorgen oder Ihre Erbangelegenheit klären

Ein rechtssicherer Nachlass schafft Klarheit, bewahrt Frieden und schützt Ihr Vermögen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre erbrechtlichen Anliegen angehen – persönlich, diskret und kompetent.

Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in St. Ingbert – ich freue mich auf Sie!